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Die private Krankenversicherung (PKV) ist in Deutschland im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung eine Absicherung bei einem der privatrechtlich organisierten und teilweise mit Gewinnerzielungsabsicht operierenden Versicherungsunternehmen gegen Kosten, die aus Krankheit oder Unfällen herrühren oder durch vorbeugende oder diagnostische Gesundheitsmaßnahmen entstehen. Der Begriff steht auch für Gesamtheit der Versicherungsunternehmen, die eine solche Versicherung anbieten.
Krankenversicherungsarten
Nach dem Umfang der privaten Krankenversicherung können unterschieden werden:
- Vollversicherung – Absicherung der gesamten Krankheitskosten - mindestens aber für ambulante und stationäre Krankheitskosten (substitutive Krankenversicherung)
- Teilversicherung – Absicherung eines Anteils der Krankheitskosten, beispielsweise bei Beamten mit Anspruch auf Beihilfe durch ihren Dienstherrn
- Zusatzversicherung – Absicherung zusätzlicher Risiken zur Gesetzlichen Krankenversicherung, beispielsweise Auslandskrankenversicherung, Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld etc.
Quelle: Wikipedia - Private Krankenversicherung - Stand 19. Januar 2011 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Stand: 23. 02. 2012.
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